Leider haben durch die CORONA-bedingte Schließung von Einrichtungen eine Reihe von Wahlberechtigten ihre Wahlunterlagen nicht erhalten und daher nicht wählen können. Der Wahlvorstand hat aus diesem Grund in der Sitzung vom 28.04.2020 die Wahl gemäß § 13 Abs. 3 Wahlordnung für ungültig erklärt. Eine Wiederholung der Wahl wird zeitnah erfolgen.