In der KODA-Sitzung am 20. November 2018 fand der Antrag der Mitarbeiterseite, eine Freistellung von Delegierten und Vorstandsmitgliedern von Gewerkschaften für die Teilnahme an entsprechenden Tagungen und Sitzungen zu gewähren, keine Mehrheit. Von dieser Regelung, die es auch im Bereich der Regional-KODA NW und in verschiedenen Tarifverträgen wie dem TV-L gibt, hätten vor allem Kolleginnen und Kollegen im Bereich der Caritas profitieren können, weil die dort geltenden AVR eine entsprechende KODA-Regelung zur Bedingung machen. 

Ebenfalls keine Einigung konnte erzielt werden bei der Eingruppierung von Kirchenmusiker(inne)n mit C-, D- oder ohne Examen und für den Bereich Öffentlichkeitsarbeit/Medien. Für Kirchenmusiker/innen würde die Mitarbeiterseite gerne eine allgemein gültige Regelung zur zeitlichen Berechnung von Diensten (inkl. Vorbereitungszeiten etc.) treffen; dies stieß auf Seiten der Dienstgeber nicht auf Zustimmung.

 

Nachdem die Zentrale Kommission am 27. September 2018 in der Fortsetzung einer im November 2017 unterbrochenen Sitzung einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter wählen konnte (mehr hier), konnte der "Normalbetrieb" wieder aufgenommen werden. In der Sitzung am 7./8. November 2018 in Mainz fand der Antrag der Mitarbeiterseite, im kirchlichen Bereich keine Arbeitsverträge mit sachgrundloser Befristung mehr abzuschließen, keine Mehrheit. Die Mitarbeiterseite hat daraufhin den Vermittlungsausschuss angerufen und hofft auf eine rasche Entscheidung.

Wie in der KODA-Ordnung vorgesehen, hat in der Sitzung am 20.06.2018 der Wechsel im Vorsitz von der Dienstgeber- auf die Dienstnehmer-Seite stattgefunden. Zum Vorsitzenden der Kommission wurde der Sprecher der Mitarbeiterseite, Pastoralreferent Gregor Wessels, gewählt, zur Stellvertreterin die Leiterin der Stabsabteilung Recht, Frau Bettina Syldatk-Kern.

In einem Änderungsbeschluss wurde § 18 der AVO an die jetzt sechs Stufen in den oberen Gehaltsgruppen angepasst. Ein neuer Ausschuss wird sich mit der Erstellung einer Entgeltordnung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bernward Medien GmbH befassen.

Zur Eingruppierung von Kirchenmusiker(inne)n, Freistellung für die Teilnahme an Gewerkschaftsveranstaltungen und zur Gültigkeit von Dienstvereinbarungen gab es jeweils noch weiteren Klärungsbedarf und keine Beschlüsse.

 

In ihrer Sitzung am 28.11.2017 hat die Bistums-KODA die sog. Tarif-Automatik bis zum 31.12.2022 verlängert (AVO §17). Somit werden Änderungen in der Entgelttabelle im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) automatisch übernommen. Damit tritt die in der Tarifrunde 2017 vereinbarte Erhöhung des Entgelts um 2,35% zum 01.01.2018 ebenso in Kraft wie die Einführung einer Stufe 6 in den Entgeltgruppen 9 bis 15. Die Mitarbeiterseite hätte diese Automatik gerne ganz entfristet, hat sich aber auf den Wunsch der Dienstgeberseite nach Verlängerung um fünf Jahre eingelassen.

Weiterhin hat die KODA eine Reihe redaktioneller Änderungen an der AVO beschlossen, die der veränderten Gesetzeslage hinsichtlich pflegebedürftiger Angehöriger Rechnung tragen (z.B. gibt es keine "Pflegestufen" mehr).

Die Bistums-KODA hat in ihrer Sitzung am 14.09.2017 auf Antrag der Mitarbeiterseite beschlossen, langjährige Beschäftigung im kirchlichen Dienst (nach AVO auch bei unterschiedlichen kirchlichen Dienstgebern) stärker zu honorieren: Bisher wird nach 25 und 35 Beschäftigungsjahren ein Jubiläumsurlaub von 5 bzw. 6 Tagen gewährt (AVO § 24 Abs. 2), der alternativ in eine Jubiläumszuwendung umgewandelt werden kann. Künftig gibt es diese Anerkennung auch nach 30, 40, 45 sowie 50 Jahren im kirchlichen Dienst.

Unsere Anschrift

Mitarbeiterseite der Bistums-KODA Hildesheim
Stefan Horn
Kath. Pfarrgemeinde St. Nikolaus
Im Langen Mühlenfeld 19
31303 Burgdorf
Tel.: (05136) 809 29 33
E-Mail: stefan.horn@koda-hildesheim.de

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