In ihrer Sitzung am 04.05.2017 hat die KODA auf Antrag der Mitarbeiterseite beschlossen, dass allen Mitarbeitenden am Fest Fronleichnam dienstfrei gewährt wird. Ist die Freistellung aus dienstlichen Gründen nicht möglich, ist entsprechender Freizeitausgleich innerhalb von drei Monaten zu gewähren. Mit einem weiteren Beschluss hat die KODA eine Eigenbeteiligung zur Altersvorsorge in der KZVK eingeführt.