Die KODA regelt…
…Rechtsnormen für den Inhalt der Arbeitsverhältnisse
von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in kirchlichen Einrichtungen im Bistum Hildesheim.
Die Bistums-KODA Hildesheim
Dritter Weg
Gerechter Lohn
Artikel 7 Grundordnung
Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen
(1) Das Verhandlungsgleichgewicht ihrer abhängig beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Abschluss und Gestaltung der Arbeitsverträge sichert die katholische Kirche durch das ihr verfassungsmäßig gewährleistete Recht, ein eigenes Arbeitsrechts-Regelungsverfahren zu schaffen. Rechtsnormen für den Inhalt der Arbeitsverhältnisse kommen zustande durch Beschlüsse von arbeitsrechtlichen Kommissionen, die mit Vertretern der Dienstgeber und Vertretern der Mitarbeiter paritätisch besetzt sind. Die Beschlüsse dieser arbeitsrechtlichen Kommissionen bedürfen der bischöflichen Inkraftsetzung für die jeweilige (Erz-)Diözese. Das Nähere, insbesondere die jeweiligen Zuständigkeiten, regeln die einschlägigen Ordnungen. Die arbeitsrechtlichen Kommissionen sind an diese Grundordnung gebunden.Die Bistums-KODA Hildesheim besteht aus je 8 Vertreterinnen und Vertretern der Dienstgeber und der Mitarbeitenden.
Die Mitarbeiterseite
Der KODA gehören als Mitglieder acht Vertreterinnen und Vertreter der Mitarbeitenden an. Sie werden aus den verschiedenen Berufsgruppen des kirchlichen Dienstes direkt gewählt.
Katholische Pfarrgemeinde Maria Königin des Friedens, Göttingen
mareike.linne@koda-hildesheim.de
Susanne Lorenz
Katholische Pfarrgemeinde St. Godehard, Hannover
susanne.lorenz@koda-hildesheim.de
Gregor Piaskowy
Katholische Erwachsenenbildung im Lande Niedersachsen e.V., Hannover
gregor.piaskowy@koda-hildesheim.de
Gregor Wessels
Regionaldekanat Hannover; Sprecher der KODA-Mitarbeiterseite
gregor.wessels@koda-hildesheim.de
Michaela Wien-Nothdurft
ka:punkt, Hannover
michaela.wien-nothdurft@koda-hildesheim.de