In ihrer (Video)Sitzung vom 9. März 2021 und schließlich durch Umlaufbeschluss hat die Bistums-KODA festgelegt, dass die bestehende Regelung zur Arbeitsbefreiung an Fronleichnam zunächst bis Ende 2021 verlängert wird. Damit erhalten alle kirchlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an diesem Tag Dienstbefreiung und diejenigen, die arbeiten müssen einen Tag Dienstbefreiung zu einem späteren Zeitpunkt.
Schon vier Jahre zuvor hatte die Dienstnehmerseite auf den Widerspruch hingewiesen, dass Fronleichnam als "gebotener Feiertag" laut CiC zu begehen sei, der kirchliche Dienstgeber sich aber ausschließlich auf die gesetzliche Feiertagsregelung berufe. Eine Arbeitsgruppe will nun bis Ende des Jahres Vorschläge erarbeiten, wie eine zukünftige Dienstbefreiung inhaltlich begleitet werden könne. Dann soll der Beschluss erneut auf den Prüfstand.