Am Freitag, den 21.06.2024, endete der Wahlzeitraum für die KODA-Wahl 2024. Wahlberechtigt waren 1835 Personen. Es wurden 724 Stimmen abgegeben. Davon waren 31 Stimmen ungültig.

Die neugewählte Mitarbeitendenseite setzt sich folgendermaßen zusammen:

  • Torsten Sander (51 Stimmen) in der Gruppe 1 "Personal"
  • Lukas-Fritz Schindler (62 Stimmen) in der Gruppe 2 "Verwaltung"
  • Petra Diesing (76 Stimmen) in der Gruppe 3 "Bildung"
  • Daniela Niebuhr (76 Stimmen) Gesamtliste
  • Waltraud Hesse (68 Stimmen) Gesamtliste
  • Stefan Horn (64 Stimmen) Gesamtliste
  • Heidrun Mederacke (59 Stimmen) Gesamtliste
  • Doris Metge (58 Stimmen) Gesamtliste

Auf der Nachrückerliste befinden sich:

Heike Bodmann (42), Timo Freudenberger (40), Beatrix Grünwald (46), Michael Habel (34), Stefanie Kurbel-Nickl (35)

Die konstituierende Plenumssitzung findet am Mittwoch, den 7.8.2024, statt.

Mit der Veröffentlichung des Wahlergebnisses im Kirchlichen Anzeiger am 25.06.2024 beginnt eine Frist von zwei Wochen zum Einspruch.

Ein Dank gilt an dieser Stelle dem Wahlvorstand. Die Ausübung eines solchen Amtes ist alles andere als selbstverständlich und immer wieder herausfordernd.

Bis zum 21.06.2024 läuft noch der Zeitraum zur Stimmabgabe für die KODA-Wahl 2024Die Unterlagen zur Wahl sind versandt worden und haben hoffentlich Jeden und Jede erreicht. Briefwahlunterlagen müssen bis um 10:00 Uhr im Bischöflichen Generalvikariat eingegangen sein. Unterlagen können am Wahltag selbst ebenfalls noch bis 10:00 Uhr beim Wahlausschuss eingereicht werden.  Es stehen 13 Kandidaten zur Wahl. Informationen zu diesen sind unter diesem Link zu finden.

Die Anlage 3 zur Arbeitsvertragsordnung erhält mit Wirkung zum 01.01.2024 folgende neue Fassung:

  1. Für die Erstattung von Reisekosten finden die Bestimmungen der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO) in ihrer jeweils geltenden Fassung einschließlich sämtlicher sie ergänzender Vorschriften Anwendung. https://www.niedersachsen.de/download/114797/Nds._MBl._Nr._4_2017_vom_01.02.2017_S._121-152.pdf
  2. Die Höhe der nach NRKVO zu zahlenden Wegstreckenentschädigung beträgt höchstens den nach § 3 Nr. 13 des Einkommenssteuergesetzes steuerfrei zahlbaren Betrag.
  3. Der Dienstgeber ist verpflichtet, der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter auf Antrag die von ihr/ihm nachweislich mit dem privateigenen Motorfahrzeug zu dienstlichen Zwecken zurückgelegte Wegstrecke sowie alle erforderlichen Daten zu bestätigen, sofern dies zur steuerlichen Geltendmachung von Kosten, die den erstatteten Wert überschreiten, notwendig ist.

Damit wird die Wegstreckenentschädigung für Fahrten bei „besonderem dienstlichen Interesse“ mit dem privaten PKW mit 0,38 € vergütet. https://www.nbb.dbb.de/aktuelles/news/wegstreckenentschaedigung-gemaess-5-nrkvo/

In der Tarifrunde für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder haben die Tarifparteien Samstagmittag (9. Dezember 2023) in Potsdam ein Tarifergebnis erzielt.

Eckpunkte sind:

  • Laufzeit des neuen Tarifvertrages: 01.10.2023 bis 31.10.2025 (25 Monate)
  • Entgelterhöhung:
    • 01.10.2023: keine Erhöhung ("Nullrunde")
    • 01.11.2024: +200 €
    • 01.02.2025: +5,5%, mindestens 140 €
  • Steuerfreie Einmalzahlungen ("Inflationsabmilderungsprämie"):
    insgesamt 3000 € verteilt auf 11 Monate:
    • Dezember 2023: 1800 €*
    • jeden Monat von Januar 2024 bis Oktober 2024: 120 €

Diese Regelungen werden nach der Unterzeichnung der Tarifparteien automatisch im Entgeltsystem der AVO angewendet.
*Die Einmalzahlung im Dezember wird im Bereich der AVO aus technischen Gründen wahrscheinlich frühestens im Januar umgesetzt.

Zur Vorbereitung der Wahl für die Vertreter:innen im kommenden Jahr hat sich ein Wahlvorstand gebildet. Im Wahlvorstand sind:

  • Friederike Bennebroek (Lehrkraft an der Ludwig-Windthorst-Schule),
  • Waltrud Kilian (Pastoralreferentin im Dekanat Borsum-Sarstedt),
  • Stephan König (Jurist bei der DIAG-MAV),
  • Gregor Piaskowy (Pädagogischer Mitarbeiter bei der KEB),
  • Björn Rohde (Lehrkraft an der Ludwig-Windthorst-Schule).

Zum Vorsitzenden wurde Gregor Piaskowy gewählt. Adresse für Emails:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. .

Ablauf und Termine:

Bis 26.04.2024   müssen Wahlvorschläge und Einsprüche gegen Wählerverzeichnis beim Wahlvorstand eingegangen sein

Bis 21.06.2024 (Wahltag) müssen Stimmzettel beim Wahlvorstand eingegangen sein

AM 21.06.2024 Stimmenauszählung und Feststellung des Wahlergebnisses (öffentlich – Ort wird noch bekannt gegeben)           

Bis 28.06.2024 Veröffentlichung des Wahlergebnisses im Kirchlichen Anzeiger                 

Bis 12.07.2024 Möglichkeit der Wahlanfechtung und Entscheidung des Wahlausschuss darüber

Briefpost an den Wahlvorstand der KODA-Wahl bitte an:

KODA-Wahl 2024

DIAG-MAV
Geschäftsstelle
Domhof 18-21
31134 Hildesheim

Unsere Anschrift

Mitarbeiterseite der Bistums-KODA Hildesheim
Stefan Horn
Kath. Pfarrgemeinde St. Nikolaus
Im Langen Mühlenfeld 19
31303 Burgdorf
Tel.: (05136) 809 29 33
E-Mail: stefan.horn@koda-hildesheim.de

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