Unmittelbar vor der Konstituierung der neuen Kommission hat die bisherige Bistums-KODA am 8. September 2020 noch drei Beschlüsse gefasst, um die Arbeit der letzten Monate abzuschließen: Es wurden die Ergebnisse von zwei Vermittlungsverfahren aus dem Juli 2020 angenommen, zudem neu eine Regelung für Kurzarbeit in die Arbeitsvertragsordnung eingefügt.

Damit sind künftig unbefristete Arbeitsverträge im Bistum Hildesheim der Regelfall. Sollte in Ausnahmefällen eine Befristung (mit oder ohne Sachgrund) vereinbart worden sein, so darf ein erneut befristeter Vertrag mit dieser Person erst wieder nach fünf Jahren abgeschlossen werden. 

Geregelt wurde in einem weiteren Beschluss die Eingruppierung von Kirchenmusiker*innen ohne kirchenmusikalische Abschlussprüfung oder mit C- oder D-Prüfung: Sie werden in Entgeltgruppen zwischen 3 und 7 eingeordnet. Zudem wird geregelt, welcher zeitliche Umfang in einem Arbeitsvertrag pauschal für kirchenmusikalische Tätigkeiten angesetzt wird, um z.B. auch Vorbereitungszeiten zu berücksichtigen. So werden beispielsweise für einen Sonntagsgottesdienst mit Predigt zwei Stunden Arbeitszeit angerechnet; bei tatsächlich höherem Zeitbedarf können abweichende Regelungen getroffen werden. 

Schließlich wurde eine Regelung für Kurzarbeit als Anlage in die AVO aufgenommen. Im Zuge der CORONA-Pandemie waren Dienstvereinbarungen über Kurzarbeit mit den MAVen einzelner Tagungshäuser geschlossen worden. Die KODA-Mitarbeitendenseite wollte aber gerne eine allgemeingültige Grundlage dafür schaffen, zumal sie die entsprechende Veränderung der MAV-Ordnung im Frühjahr 2020 kritisch sieht, weil sie mit Blick auf die Ausführungen der Grundordnung für den kirchlichen Dienst Kurzarbeitsregelungen für KODA-Materie hält.

Die bischöfliche Inkraftsetzung und Veröffentlichung im Kirchlichen Anzeiger erfolgt zeitnah.

Generalvikar Martin Wilk nutzte die Gelegenheit, um den bisherigen Kommissions-Mitgliedern für ihre Arbeit zu danken.

Quarantäne - Einrichtung geschlossen - Kinder daheim - im Augenblick finden sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oft in bisher unbekannten Situationen.
Um zumindest in arbeitsrechtlicher Hinsicht etwas Klarheit zu schaffen, hier einige hilfreiche Seiten bzw. Dokumente:

- DiAG-MAV Hildesheim
- Ver.di
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu arbeitsrechtlichen und arbeitsschutzrechtlichen Fragen
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)

Die KODA-Mitarbeiterseite bittet: Schützen Sie sich und andere, halten Sie Distanz - aber helfen Sie in geeigneter Form, wo es nötig ist!

 

 

Im Rahmen der diesjährigen Eichstätter Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht (02./03. März 2020) hat der Essener Generalvikar Klaus Pfeffer für eine grundlegende Reform im katholischen Arbeitsrecht plädiert und – wie auch schon der frühere Münchner Generalvikar Beer - die sog. Loyalitätsanforderungen an die private Lebensführung der Mitarbeitenden in Frage gestellt. Ein Bericht findet sich auf katholisch.de.

Zwei Anträge hat die Bistums-KODA in ihrer Sitzung am 19. Februar 2020 einstimmig angenommen, zwei andere in den Vermittlungsausschuss verwiesen:

Nach gut zwanzig Jahren hat sich die KODA eine neue Geschäftsordnung gegeben, die unter anderem dem technischen Fortschritt Rechnung trägt und z.B. auch den elektronischen Versand von Unterlagen regelt. Ebenfalls beschlossen wurde eine Veränderung in der Reisekosten-Anlage der AVO, so dass die Erstattung von Verpflegungsmehraufwendungen bei einer Dienstreise sich künftig automatisch nach der Höhe der Pauschalbeträge des Bundesreisekostengesetzes richtet. Bislang nannte die AVO an dieser Stelle konkrete Beträge, die nach Gesetzesänderungen angepasst werden mussten.

Nicht einigen konnten sich die Seiten bei der Eingruppierung von Kirchenmusiker*innen und den Stundenumfängen, mit denen deren Dienste bewertet werden; hier lagen vor allem die Zeit-Vorstellungen weit auseinander. Deshalb hat die Mitarbeiter*innenseite ein Vermittlungsverfahren beantragt.

Ebenso in die Vermittlung ging der Antrag der Mitarbeiter*innenseite, künftig die Befristung von Arbeitsverhältnissen nur noch mit einem Sachgrund (beispielsweise Elternzeit-Vertretung) zuzulassen. Da eine Regelung der Zentral-KODA durch eine Klage der dortigen Dienstgeberseite bis auf Weiteres nicht in Kraft treten kann und das Bistum Hildesheim weiterhin Stellen im Bereich der Jugendpastoral sachgrundlos auf zwei Jahre befristet ausschreibt, wollte die Mitarbeiter*innenseite dieser Praxis nicht mehr zusehen, in der sie einen Verstoß gegen die kirchliche Soziallehre sieht.

 

 

 

 

 

Mit einem Änderungsbeschluss zu § 30 der Arbeitsvertragsordnung hat die Bistums-KODA in ihrer Sitzung am 29.10.2019 einstimmig die Möglichkeiten für Dienstbefreiung zu freudigen oder traurigen Anlässen deutlich weiter gefasst und damit versucht, der vielfältigen Wirklichkeit bei den Mitarbeitenden gerechter zu werden: So gibt es beispielsweise künftig einen freien Tag nicht nur bei der Taufe/Erstkommunion/Firmung eines Kindes, sondern natürlich auch, wenn der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin selbst eines dieser Sakramente empfängt. Neu ist auch die Möglichkeit einer Dienstbefreiung von bis zu sechs Arbeitstagen pro Jahr bei häuslicher Pflege von nahen Angehörigen. Die Mitarbeitendenseite lobte ausdrücklich die Bereitschaft der Dienstgeberseite zu dieser für die Kolleginnen und Kollegen noch positiveren Ausgestaltung von § 30.

Ebenfalls beschlossen wurde das "Einfrieren" der Jahressonderzuwendung, die im November gezahlt wird (§ 21 AVO), auf dem Niveau des Jahres 2018. Diese Regelung, die der im Tarifvertrag der Länder (TV-L) entspricht, gilt für die Jahre 2019 bis 2021.

 

Unsere Anschrift

Mitarbeiterseite der Bistums-KODA Hildesheim
Stefan Horn
Kath. Pfarrgemeinde St. Nikolaus
Im Langen Mühlenfeld 19
31303 Burgdorf
Tel.: (05136) 809 29 0
E-Mail: stefan.horn@koda-hildesheim.de

Suche

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.