Nicht zuletzt durch die Urteile des Europäischen Gerichtshofs bezüglich eines wegen Wiederverheiratung gekündigten Chefarztes und der Nicht-Einstellung einer Referentin wegen Konfessionslosigkeit wird in der Öffentlichkeit, aber vor allem kirchenintern die Frage diskutiert, welche Anforderungen die Kirchen an die Lebensführung und religiöse Praxis ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen dürfen und sollten. Im katholischen Bereich hat sich mit der neuen Grundordnung von 2015 zwar ein differenzierteres Verständnis als zuvor durchgesetzt (gegen den Widerstand einiger Bischöfe); die Grundlogik, Kirchlichkeit vor allem an den Mitarbeitenden festzumachen, ist jedoch geblieben.

In einem Studientag hat sich die Mitarbeiterseite der Zentral-KODA im Juni 2019 intensiv mit diesem Verständnis befasst und war sich mit dem Münchener Generalvikar Dr. Beer, der für eine Diskussion am Nachmittag dazugekommen war, einig: Weg von einer personen- bzw. mitarbeiterbezogenen Loyalität hin zu einer institutionellen Loyalität. Das heißt: In der Art, wie eine kirchliche Einrichtung mit Kunden/Klienten/Patienten und mit ihren Angestellten umgeht, muss etwas von der Frohen Botschaft Jesu Christi erfahrbar und erkennbar sein. Wenn Kirche nach dem französischen Philosophen Michel Foucault ein "Andersort" sein soll, in dem nicht (nur) die Logiken der "Welt" gelten, dann muss das auch für einen Arbeitgeber Kirche gelten. In der aktuellen Diskussion um die Abschaffung sachgrundlos befristeteter Arbeitsverhältnisse wird das exemplarisch deutlich: Nur weil etwas vom staatlichen Recht her erlaubt ist, ist es noch lange nicht mit der katholischen Soziallehre vereinbar und daher für den kirchlichen Bereich akzeptabel. Oder anders gesagt: "Wer, wenn nicht wir?" sollte in der mitarbeiterfreundlichen Ausgestaltung von Arbeitsverhältnissen Vorreiter sein?

Die Überlegungen von Generalvikar Dr. Beer finden sich u.a. in einem Bericht der Regionalkommission Bayern.

Am 2. März 2019 haben sich die Tarifparteien auf einen Abschluss für den öffentlichen Dienst der Länder geeinigt. Dank der sog. Tarifautomatik in § 17 (2) der Arbeitsvertragsordnung (AVO) erlangt diese Regelung automatisch Gültigkeit auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Zuständigkeitsbereich der Bistums-KODA Hildesheim. Somit steigen die Gehälter rückwirkend zum 1. Januar 2019 um etwa 3%, zum 1.1.2020 erneut um etwa 3% und zum 1.1.2021 um etwa 1,3%. Die Abweichung von den in den Medien verbreiteten Zahlen ("insgesamt 8%" - "3,2% zum 1.1.2019" etc.) ergibt sich u.a. aus der Tatsache, dass die sog. Jahressonderzahlung (jeweils im November) auf dem Niveau von 2018 eingefroren wird, die höheren Monatsgehälter hier also nicht berücksichtigt werden.

Aufgrund u.a. des noch ausstehenden Mitgliedervotums auf Gewerkschaftsseite (Zustimmung der ver.di-Mitglieder zum Verhandlungsergebnis) und der notwendigen Software-Anpassung wird es vermutlich noch dauern, bis die Gehaltserhöhung auch wirklich gezahlt wird, dann aber natürlich mit einer entsprechenden Nachzahlung für die vorherigen Monate.

In der KODA-Sitzung am 20. November 2018 fand der Antrag der Mitarbeiterseite, eine Freistellung von Delegierten und Vorstandsmitgliedern von Gewerkschaften für die Teilnahme an entsprechenden Tagungen und Sitzungen zu gewähren, keine Mehrheit. Von dieser Regelung, die es auch im Bereich der Regional-KODA NW und in verschiedenen Tarifverträgen wie dem TV-L gibt, hätten vor allem Kolleginnen und Kollegen im Bereich der Caritas profitieren können, weil die dort geltenden AVR eine entsprechende KODA-Regelung zur Bedingung machen. 

Ebenfalls keine Einigung konnte erzielt werden bei der Eingruppierung von Kirchenmusiker(inne)n mit C-, D- oder ohne Examen und für den Bereich Öffentlichkeitsarbeit/Medien. Für Kirchenmusiker/innen würde die Mitarbeiterseite gerne eine allgemein gültige Regelung zur zeitlichen Berechnung von Diensten (inkl. Vorbereitungszeiten etc.) treffen; dies stieß auf Seiten der Dienstgeber nicht auf Zustimmung.

 

Nachdem die Zentrale Kommission am 27. September 2018 in der Fortsetzung einer im November 2017 unterbrochenen Sitzung einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter wählen konnte (mehr hier), konnte der "Normalbetrieb" wieder aufgenommen werden. In der Sitzung am 7./8. November 2018 in Mainz fand der Antrag der Mitarbeiterseite, im kirchlichen Bereich keine Arbeitsverträge mit sachgrundloser Befristung mehr abzuschließen, keine Mehrheit. Die Mitarbeiterseite hat daraufhin den Vermittlungsausschuss angerufen und hofft auf eine rasche Entscheidung.

Wie in der KODA-Ordnung vorgesehen, hat in der Sitzung am 20.06.2018 der Wechsel im Vorsitz von der Dienstgeber- auf die Dienstnehmer-Seite stattgefunden. Zum Vorsitzenden der Kommission wurde der Sprecher der Mitarbeiterseite, Pastoralreferent Gregor Wessels, gewählt, zur Stellvertreterin die Leiterin der Stabsabteilung Recht, Frau Bettina Syldatk-Kern.

In einem Änderungsbeschluss wurde § 18 der AVO an die jetzt sechs Stufen in den oberen Gehaltsgruppen angepasst. Ein neuer Ausschuss wird sich mit der Erstellung einer Entgeltordnung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bernward Medien GmbH befassen.

Zur Eingruppierung von Kirchenmusiker(inne)n, Freistellung für die Teilnahme an Gewerkschaftsveranstaltungen und zur Gültigkeit von Dienstvereinbarungen gab es jeweils noch weiteren Klärungsbedarf und keine Beschlüsse.

 

Unsere Anschrift

Mitarbeiterseite der Bistums-KODA Hildesheim
Stefan Horn
Kath. Pfarrgemeinde St. Nikolaus
Im Langen Mühlenfeld 19
31303 Burgdorf
Tel.: (05136) 809 29 33
E-Mail: stefan.horn@koda-hildesheim.de

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