Die Bistums-KODA Hildesheim konnte in ihrer Märzsitzung keine Einigkeit zu einer neuen Regelung in § 7 Abs. 3 AVO bezüglich der gebotenen Feiertage Hochfest des Leibes und Blutes Christi (Fronleichnam) und dem 1. November (Allerheiligen) erzielen. Gemäß § 24 der KODA-Ordnung wurde die Anrufung des Vermittlungsausschusses beschlossen, nachdem ein Beschlussantrag der Mitarbeitendenseite nicht die erforderliche Dreiviertelmehrheit erhalten hat. Bis ein Ergebnis aus dem Vermittlungsverfahren durch die Bistums-KODA beschlossen und durch den Bischof in Kraft gesetzt wird, gelten die Regelungen des Niedersächsischen Feiertagsgesetzes.