Nach §7 der KODA-Ordnung wechselt nach der Hälfte der Amtsperiode der Vorsitz in der Bistums-KODA. Mit jeweils einer Enthaltung ist Stefan Horn, von der Seite der Mitarbeitenden, zum Vorsitzenden und Dr. Markus Güttler, von der Seite der Dienstgebenden, zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt worden.

Zu Hause arbeiten - während der Pandemie fast normal - soll einfacher möglich werden. In ihrer Plenumssitzung vor der Sommerpause hat die KODA beschlossen, die Einrichtung mobiler Arbeitsplätze zu vereinfachen und dieses auch umzusetzen, wenn die Bedingungen es zulassen. Danach werden die Dienstgeber verpflichtet, vorhandene Arbeitsplätze zu überprüfen, ob sie für mobile Arbeit geeignet sind. Wenn sich dies bestätigt, sollen in einer Dienstvereinbarung die wichtigsten Fragen zum Umfang der mobilen Arbeit, zur Nutzung von Geräten, zur Kommunikation mit der Arbeitsstelle und zum Datenschutz geklärt werden. In einem Gespräch und einer Vereinbarung zwischen Vorgesetztem/Vorgesetzter und Mitarbeiter:in werden die individuelle Eignung für die Verlagerung des Arbeitsplatzes ins homeoffice sowie die technischen Voraussetzungen geklärt. Mitarbeitende haben also ein Anrecht darauf, dass ihr Arbeitsplatz auf seine Eignung für mobiles Arbeiten überprüft wird und wenn "ja" soll der Dienstgeber dem Wunsch des/der Mitarbeiter:in nachkommen. Das Anrecht des/der Mitarbeiter:in auf einen Arbeitsplatz im Betrieb und somit die Bereitstellung der erforderlichen Arbeitsmittel bleibt bestehen.

Nach einem Vorschlag des Vermittlungsausschuss, der die Mitglieder der KODA auffordert, bis Oktober eine Regelung zur inhaltlichen Gestaltung des Fronleichnamsfestes zu entwickeln, wurde die bisherige Regelung zur Dienstbefreiung bis zum 31.12.2022 verlängert. Die Vermittlung bleibt so lange ausgesetzt, bis eine Seite (Dienstgeber oder Dienstnehmer) die Fortführung beantragt.

Die Bistums-KODA Hildesheim konnte in ihrer Märzsitzung keine Einigkeit zu einer neuen Regelung in § 7 Abs. 3 AVO bezüglich der gebotenen Feiertage Hochfest des Leibes und Blutes Christi (Fronleichnam) und dem 1. November (Allerheiligen) erzielen. Gemäß § 24 der KODA-Ordnung wurde die Anrufung des Vermittlungsausschusses beschlossen, nachdem ein Beschlussantrag der Mitarbeitendenseite nicht die erforderliche Dreiviertelmehrheit erhalten hat. Bis ein Ergebnis aus dem Vermittlungsverfahren durch die Bistums-KODA beschlossen und durch den Bischof in Kraft gesetzt wird, gelten die Regelungen des Niedersächsischen Feiertagsgesetzes.

Unsere Anschrift

Mitarbeiterseite der Bistums-KODA Hildesheim
Stefan Horn
Kath. Pfarrgemeinde St. Nikolaus
Im Langen Mühlenfeld 19
31303 Burgdorf
Tel.: (05136) 809 29 33
E-Mail: stefan.horn@koda-hildesheim.de

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