Bei den Feiertagen Fronleichnam und Allerheiligen fand der Antrag der Dienstgebendenseite keine Zustimmung auf Seiten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Der darin enthaltene Rückbezug auf die gesetzlichen Regelungen der Länder Niedersachsen und Bremen bringe keine substanziellen Verbesserungen zur Würdigung der Feiertage und sei mit den enthaltenen „kann“-Regelungen zur Umsetzung anfällig für Willkür. Grundsätzlich bestand in der KODA Einigkeit darüber, diesen beiden Feiertagen eine höhere Gewichtung in ihrer Kultur und Gestaltung zu geben. Damit wird die Angelegenheit wieder in den Vermittlungsausschuss zurückverwiesen.