Bei den Feiertagen Fronleichnam und Allerheiligen fand der Antrag der Dienstgebendenseite keine Zustimmung auf Seiten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Der darin enthaltene Rückbezug auf die gesetzlichen Regelungen der Länder Niedersachsen und Bremen bringe keine substanziellen Verbesserungen zur Würdigung der Feiertage und sei mit den enthaltenen „kann“-Regelungen zur Umsetzung anfällig für Willkür. Grundsätzlich bestand in der KODA Einigkeit darüber, diesen beiden Feiertagen eine höhere Gewichtung in ihrer Kultur und Gestaltung zu geben. Damit wird die Angelegenheit wieder in den Vermittlungsausschuss zurückverwiesen.

Nach §7 der KODA-Ordnung wechselt nach der Hälfte der Amtsperiode der Vorsitz in der Bistums-KODA. Mit jeweils einer Enthaltung ist Stefan Horn, von der Seite der Mitarbeitenden, zum Vorsitzenden und Dr. Markus Güttler, von der Seite der Dienstgebenden, zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt worden.

Zu Hause arbeiten - während der Pandemie fast normal - soll einfacher möglich werden. In ihrer Plenumssitzung vor der Sommerpause hat die KODA beschlossen, die Einrichtung mobiler Arbeitsplätze zu vereinfachen und dieses auch umzusetzen, wenn die Bedingungen es zulassen. Danach werden die Dienstgeber verpflichtet, vorhandene Arbeitsplätze zu überprüfen, ob sie für mobile Arbeit geeignet sind. Wenn sich dies bestätigt, sollen in einer Dienstvereinbarung die wichtigsten Fragen zum Umfang der mobilen Arbeit, zur Nutzung von Geräten, zur Kommunikation mit der Arbeitsstelle und zum Datenschutz geklärt werden. In einem Gespräch und einer Vereinbarung zwischen Vorgesetztem/Vorgesetzter und Mitarbeiter:in werden die individuelle Eignung für die Verlagerung des Arbeitsplatzes ins homeoffice sowie die technischen Voraussetzungen geklärt. Mitarbeitende haben also ein Anrecht darauf, dass ihr Arbeitsplatz auf seine Eignung für mobiles Arbeiten überprüft wird und wenn "ja" soll der Dienstgeber dem Wunsch des/der Mitarbeiter:in nachkommen. Das Anrecht des/der Mitarbeiter:in auf einen Arbeitsplatz im Betrieb und somit die Bereitstellung der erforderlichen Arbeitsmittel bleibt bestehen.

Nach einem Vorschlag des Vermittlungsausschuss, der die Mitglieder der KODA auffordert, bis Oktober eine Regelung zur inhaltlichen Gestaltung des Fronleichnamsfestes zu entwickeln, wurde die bisherige Regelung zur Dienstbefreiung bis zum 31.12.2022 verlängert. Die Vermittlung bleibt so lange ausgesetzt, bis eine Seite (Dienstgeber oder Dienstnehmer) die Fortführung beantragt.

Unsere Anschrift

Mitarbeiterseite der Bistums-KODA Hildesheim
Stefan Horn
Kath. Pfarrgemeinde St. Nikolaus
Im Langen Mühlenfeld 19
31303 Burgdorf
Tel.: (05136) 809 29 0
E-Mail: stefan.horn@koda-hildesheim.de

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