Ein Antrag der Dienstnehmenden zur Tarifbindung an den TVL ohne Befristung und mit festen Regelungen zur Übernahme von Einmalzahlungen ist momentan nicht konsensfähig. Die Dienstgebendenseite will von der Begrenzung der Tarifbindung nicht abweichen und wünscht einen Austausch dazu, welche Bestandteile aus Tarifverhandlungen automatisiert übernommen werden, bzw. über welche eigene KODA-Entscheidungen zu treffen sind.
Gespräche zu dieser für beide Seiten wichtigen Fragestellung werden in den nächsten Wochen weitergeführt. Weil eine Beschlussfassung in diesem Jahr nicht mehr möglich ist, endet die Tarifbindung der AVO an den TVL zum 31.12.22!