In ihrer Sitzung am 28.11.2017 hat die Bistums-KODA die sog. Tarif-Automatik bis zum 31.12.2022 verlängert (AVO §17). Somit werden Änderungen in der Entgelttabelle im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) automatisch übernommen. Damit tritt die in der Tarifrunde 2017 vereinbarte Erhöhung des Entgelts um 2,35% zum 01.01.2018 ebenso in Kraft wie die Einführung einer Stufe 6 in den Entgeltgruppen 9 bis 15. Die Mitarbeiterseite hätte diese Automatik gerne ganz entfristet, hat sich aber auf den Wunsch der Dienstgeberseite nach Verlängerung um fünf Jahre eingelassen.

Weiterhin hat die KODA eine Reihe redaktioneller Änderungen an der AVO beschlossen, die der veränderten Gesetzeslage hinsichtlich pflegebedürftiger Angehöriger Rechnung tragen (z.B. gibt es keine "Pflegestufen" mehr).

Die Bistums-KODA hat in ihrer Sitzung am 14.09.2017 auf Antrag der Mitarbeiterseite beschlossen, langjährige Beschäftigung im kirchlichen Dienst (nach AVO auch bei unterschiedlichen kirchlichen Dienstgebern) stärker zu honorieren: Bisher wird nach 25 und 35 Beschäftigungsjahren ein Jubiläumsurlaub von 5 bzw. 6 Tagen gewährt (AVO § 24 Abs. 2), der alternativ in eine Jubiläumszuwendung umgewandelt werden kann. Künftig gibt es diese Anerkennung auch nach 30, 40, 45 sowie 50 Jahren im kirchlichen Dienst.

In ihrer Sitzung am 04.05.2017 hat die KODA auf Antrag der Mitarbeiterseite beschlossen, dass allen Mitarbeitenden am Fest Fronleichnam dienstfrei gewährt wird. Ist die Freistellung aus dienstlichen Gründen nicht möglich, ist entsprechender Freizeitausgleich innerhalb von drei Monaten zu gewähren. Mit einem weiteren Beschluss hat die KODA eine Eigenbeteiligung zur Altersvorsorge in der KZVK eingeführt.

Die Zentral-KODA-Mitarbeiterseite hat in der Zentralen Kommission den Antrag gestellt, die Befristung von Arbeitsverhältnissen mit kirchlichen Rechtsträgern im Geltungsbereich der Grundordnung ausschließlich mit Sachgrund zuzulassen.

Wird dieser Antrag in der Zentralen Kommission angenommen, bedeutete dies, dass sachgrundlose Befristungen in der Katholischen Kirche und ihrer Caritas nicht mehr möglich sind. Mehr im aktuellen ZK-Organ Nr. 78.

Auch im Bistum Hildesheim gibt es leider nach wie vor (Beispiel Jugendpastoral) die Praxis, mindestens einen Teil der Stellen ohne Sachgrund auf zwei Jahre zu befristen.

Gewerkschaften und Arbeitgeber im öffentlichen Dienst der Länder haben am 17.02.2017 ein Tarifergebnis erzielt. Demnach erfolgt

  • eine Anhebung der Gehälter um 2,0 Prozent rückwirkend zum 1. Januar 2017 beziehungsweise um 75 Euro Mindestbetrag
  • ein weiterer Anhebungsschritt um 2,35 Prozent zum 1. Januar 2018
  • die Einführung der Stufe 6 für die Entgeltgruppen 9 bis 15 in zwei Teilschritten: zum 1. Januar 2018 sowie zum 1. Oktober 2018.

Gemäß § 17 (2) der Arbeitsvertragsordnung tritt die rückwirkende Erhöhung für 2017 unmittelbar in Kraft; für die Übernahme der anderen Vereinbarungen wird sich die KODA-Mitarbeiterseite einsetzen.

Unsere Anschrift

Mitarbeiterseite der Bistums-KODA Hildesheim
Stefan Horn
Kath. Pfarrgemeinde St. Nikolaus
Im Langen Mühlenfeld 19
31303 Burgdorf
Tel.: (05136) 809 29 33
E-Mail: stefan.horn@koda-hildesheim.de

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