Die Bistums-KODA hat in ihrer Sitzung am 14.09.2017 auf Antrag der Mitarbeiterseite beschlossen, langjährige Beschäftigung im kirchlichen Dienst (nach AVO auch bei unterschiedlichen kirchlichen Dienstgebern) stärker zu honorieren: Bisher wird nach 25 und 35 Beschäftigungsjahren ein Jubiläumsurlaub von 5 bzw. 6 Tagen gewährt (AVO § 24 Abs. 2), der alternativ in eine Jubiläumszuwendung umgewandelt werden kann. Künftig gibt es diese Anerkennung auch nach 30, 40, 45 sowie 50 Jahren im kirchlichen Dienst.