Mehr Anerkennung für langjährig Beschäftigte

    Die Bistums-KODA hat in ihrer Sitzung am 14.09.2017 auf Antrag der Mitarbeiterseite beschlossen, langjährige Beschäftigung im kirchlichen Dienst (nach AVO auch bei unterschiedlichen kirchlichen Dienstgebern) stärker zu honorieren: Bisher wird nach 25 und 35 Beschäftigungsjahren ein Jubiläumsurlaub von 5 bzw. 6 Tagen gewährt (AVO § 24 Abs. 2), der alternativ in eine Jubiläumszuwendung umgewandelt werden kann. Künftig gibt es diese Anerkennung auch nach 30, 40, 45 sowie 50 Jahren im kirchlichen Dienst.

    Unsere Anschrift

    Mitarbeiterseite der Bistums-KODA Hildesheim
    Stefan Horn
    Kath. Pfarrgemeinde St. Nikolaus
    Im Langen Mühlenfeld 19
    31303 Burgdorf
    Tel.: (05136) 809 29 0
    E-Mail: stefan.horn@koda-hildesheim.de

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