Gewerkschaften und Arbeitgeber im öffentlichen Dienst der Länder haben am 17.02.2017 ein Tarifergebnis erzielt. Demnach erfolgt

  • eine Anhebung der Gehälter um 2,0 Prozent rückwirkend zum 1. Januar 2017 beziehungsweise um 75 Euro Mindestbetrag
  • ein weiterer Anhebungsschritt um 2,35 Prozent zum 1. Januar 2018
  • die Einführung der Stufe 6 für die Entgeltgruppen 9 bis 15 in zwei Teilschritten: zum 1. Januar 2018 sowie zum 1. Oktober 2018.

Gemäß § 17 (2) der Arbeitsvertragsordnung tritt die rückwirkende Erhöhung für 2017 unmittelbar in Kraft; für die Übernahme der anderen Vereinbarungen wird sich die KODA-Mitarbeiterseite einsetzen.

In der Sitzung der Bistums-KODA am 30.11.2016 hat die Mitarbeiterseite das Arbeitszeitmodell "6+1" als eine wichtige Möglichkeit für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder für die individuelle Work-life-Balance (Burnout-Prophylaxe) gelobt und darauf hingeweisen, dass die AVO (§12a) keine Begründung für einen Antrag verlangt und auch keine Zwecke definiert, für die das Modell gedacht ist.

In ihrer Sitzung am 06. September 2016 hat die KODA den Vermittlungsausschuss besetzt und zwei Ausschüsse gebildet, die sich mit den Themen "Mitarbeiterbeteiligung an den Beiträgen zur KZVK" und "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" beschäftigen werden.

Am 7. Juni 2016 hat sich erstmals die neue KODA-Mitarbeiterseite getroffen. In der anschließenden konstituierenden Sitzung der neuen Bistums-KODA wurde Bettina Syldatk-Kern (Justiziarin des Bistums) zur Vorsitzenden gewählt; Stellvertreter ist der Sprecher der Mitarbeiterseite, Gregor Wessels.

Unsere Anschrift

Mitarbeiterseite der Bistums-KODA Hildesheim
Stefan Horn
Kath. Pfarrgemeinde St. Nikolaus
Im Langen Mühlenfeld 19
31303 Burgdorf
Tel.: (05136) 809 29 0
E-Mail: stefan.horn@koda-hildesheim.de

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