Die Zentral-KODA-Mitarbeiterseite hat in der Zentralen Kommission den Antrag gestellt, die Befristung von Arbeitsverhältnissen mit kirchlichen Rechtsträgern im Geltungsbereich der Grundordnung ausschließlich mit Sachgrund zuzulassen.
Wird dieser Antrag in der Zentralen Kommission angenommen, bedeutete dies, dass sachgrundlose Befristungen in der Katholischen Kirche und ihrer Caritas nicht mehr möglich sind. Mehr im aktuellen ZK-Organ Nr. 78.
Auch im Bistum Hildesheim gibt es leider nach wie vor (Beispiel Jugendpastoral) die Praxis, mindestens einen Teil der Stellen ohne Sachgrund auf zwei Jahre zu befristen.