In der Sitzung der Bistums-KODA am 30.11.2016 hat die Mitarbeiterseite das Arbeitszeitmodell "6+1" als eine wichtige Möglichkeit für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder für die individuelle Work-life-Balance (Burnout-Prophylaxe) gelobt und darauf hingeweisen, dass die AVO (§12a) keine Begründung für einen Antrag verlangt und auch keine Zwecke definiert, für die das Modell gedacht ist.
Es ist also die Entscheidung der Mitarbeitenden, zu welchem Anlass und für welchen Zeitraum sie "6+1" beantragen, und wenn dem keine dienstlichen oder betrieblichen Gründe entgegenstehen, soll der Dienstgeber zustimmen.
Weiterhin hat die KODA einer nochmaligen Verlängerung der arbeitsvertraglichen Regelungen für die Bernward Medien GmbH (§38 AVO) bis Ende 2017 zugestimmt.