Die tarifliche Einigung zur Einführung von Kurzarbeit in Einrichtungen des Bistums Hildesheim wurde auf der gemeinsamen Sitzung von Dienstnehmern und Dienstgebern am 18. November 2020 einstimmig bis zum 31.12.2021 verlängert. Der Beschluss richtet sich weitgehend nach den Bestimmung des sogenannten Covid 19 Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes und sieht Aufstockungen bis zu 95 % des Nettoentgeltes vor. Während der Kurzarbeit und für einen Zeitraum von drei Monaten nach dem Ende der Kurzarbeit ist der Ausspruch von betriebsbedingten Kündigungen gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht zulässig.

In ihrer (Video)Sitzung vom 9. März 2021 und schließlich durch Umlaufbeschluss hat die Bistums-KODA festgelegt, dass die bestehende Regelung zur Arbeitsbefreiung an Fronleichnam zunächst bis Ende 2021 verlängert wird. Damit erhalten alle kirchlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an diesem Tag Dienstbefreiung und diejenigen, die arbeiten müssen einen Tag Dienstbefreiung zu einem späteren Zeitpunkt.

Schon vier Jahre zuvor hatte die Dienstnehmerseite auf den Widerspruch hingewiesen, dass Fronleichnam als "gebotener Feiertag" laut CiC zu begehen sei, der kirchliche Dienstgeber sich aber ausschließlich auf die gesetzliche Feiertagsregelung berufe. Eine Arbeitsgruppe will nun bis Ende des Jahres Vorschläge erarbeiten, wie eine zukünftige Dienstbefreiung inhaltlich begleitet werden könne. Dann soll der Beschluss erneut auf den Prüfstand.

Das Ergebnis der KODA-Wahl steht fest, und Generalvikar Wilk hat die Vertreterinnen und Vertreter der Dienstgeber-Seite benannt.

Damit ist klar: Die neue KODA wird wirklich "neu" sein, weil 9 von 16 Mitgliedern dem Gremium erstmals angehören. Zudem ist die Kommission in doppelter Hinsicht paritätisch besetzt: Nicht nur (wie vorgeschrieben) hinsichtlich der Anzahl von Vertreter*innen der Dienstgeber- und Dienstnehmer*innen-Seite, sondern auch die Zahl von Frauen und Männern auf beiden Seiten ist jeweils gleich groß, so dass je acht Frauen und Männer der KODA angehören werden. Die Gewerkschaften, die eingeladen sind, eine Vertreterin oder einen Vertreter in das Gremium zu entsenden, haben wie bei der letzten Wahl von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht.

Die neue Kommission nimmt am 8. September 2020 ihre Arbeit auf - unter neuer Führung, weil sowohl Frau Syldatk-Kern (Dienstgeberseite) wie Herr Wessels (Mitarbeitende), die in den letzten beiden Amtszeiten jeweils im Wechsel den Vorsitz bzw. stellvertretenden Vorsitz übernommen hatten, auf eigenen Wunsch der neuen Kommission nicht mehr angehören werden.

Unmittelbar vor der Konstituierung der neuen Kommission hat die bisherige Bistums-KODA am 8. September 2020 noch drei Beschlüsse gefasst, um die Arbeit der letzten Monate abzuschließen: Es wurden die Ergebnisse von zwei Vermittlungsverfahren aus dem Juli 2020 angenommen, zudem neu eine Regelung für Kurzarbeit in die Arbeitsvertragsordnung eingefügt.

Damit sind künftig unbefristete Arbeitsverträge im Bistum Hildesheim der Regelfall. Sollte in Ausnahmefällen eine Befristung (mit oder ohne Sachgrund) vereinbart worden sein, so darf ein erneut befristeter Vertrag mit dieser Person erst wieder nach fünf Jahren abgeschlossen werden. 

Geregelt wurde in einem weiteren Beschluss die Eingruppierung von Kirchenmusiker*innen ohne kirchenmusikalische Abschlussprüfung oder mit C- oder D-Prüfung: Sie werden in Entgeltgruppen zwischen 3 und 7 eingeordnet. Zudem wird geregelt, welcher zeitliche Umfang in einem Arbeitsvertrag pauschal für kirchenmusikalische Tätigkeiten angesetzt wird, um z.B. auch Vorbereitungszeiten zu berücksichtigen. So werden beispielsweise für einen Sonntagsgottesdienst mit Predigt zwei Stunden Arbeitszeit angerechnet; bei tatsächlich höherem Zeitbedarf können abweichende Regelungen getroffen werden. 

Schließlich wurde eine Regelung für Kurzarbeit als Anlage in die AVO aufgenommen. Im Zuge der CORONA-Pandemie waren Dienstvereinbarungen über Kurzarbeit mit den MAVen einzelner Tagungshäuser geschlossen worden. Die KODA-Mitarbeitendenseite wollte aber gerne eine allgemeingültige Grundlage dafür schaffen, zumal sie die entsprechende Veränderung der MAV-Ordnung im Frühjahr 2020 kritisch sieht, weil sie mit Blick auf die Ausführungen der Grundordnung für den kirchlichen Dienst Kurzarbeitsregelungen für KODA-Materie hält.

Die bischöfliche Inkraftsetzung und Veröffentlichung im Kirchlichen Anzeiger erfolgt zeitnah.

Generalvikar Martin Wilk nutzte die Gelegenheit, um den bisherigen Kommissions-Mitgliedern für ihre Arbeit zu danken.

Unsere Anschrift

Mitarbeiterseite der Bistums-KODA Hildesheim
Stefan Horn
Kath. Pfarrgemeinde St. Nikolaus
Im Langen Mühlenfeld 19
31303 Burgdorf
Tel.: (05136) 809 29 33
E-Mail: stefan.horn@koda-hildesheim.de

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