Die tarifliche Einigung zur Einführung von Kurzarbeit in Einrichtungen des Bistums Hildesheim wurde auf der gemeinsamen Sitzung von Dienstnehmern und Dienstgebern am 18. November 2020 einstimmig bis zum 31.12.2021 verlängert. Der Beschluss richtet sich weitgehend nach den Bestimmung des sogenannten Covid 19 Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes und sieht Aufstockungen bis zu 95 % des Nettoentgeltes vor. Während der Kurzarbeit und für einen Zeitraum von drei Monaten nach dem Ende der Kurzarbeit ist der Ausspruch von betriebsbedingten Kündigungen gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht zulässig.