Angepasst wurde § 26 AVO, der sich mit der Finanzierung der Zusatzbeiträge zur Zusatzversicherung (KZVK) befasst. Die derzeitige Regelung sah vor, dass der Beitrag bis zum Satz von 5,2 % durch den Dienstgeber übernommen wird und dass bei einem höheren Beitragssatz (derzeit 6 %) Dienstgeber:in und Dienstnehmer:in die Differenz hälftig übernehmen. Dazu enthielt § 26 Steigerungssätze bis zum Jahr 2024, die sich
nicht bewahrheitet haben. Die Steigerungssätze wurden entnommen. Es bleibt dabei, dass die Dienstnehmer:innen den Differenzbetrag hälftig übernehmen, dass aber dieser Automatismus gestoppt wird, sobald der Gesamtbeitrag der KZVK 7,1 % übersteigt. Dann muss neu über die jeweiligen Sätze entschieden werden.

Im Jahr 2012 hatte sich die Bistums-KODA bei der steuerfreien Erhöhung der Wegstreckenpauschale von 0,30 € auf 0,35 € an der Reisekostenordnung des Landes Bayern orientiert. Zum 1. Januar 2023 hat das Land Bayern seine Wegstreckenpauschale auf 0,40 € erhöht. Der Antrag der Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen, dieser Anpassung bis zum Inkrafttreten einer neugestalteten Reisekostenordnung im Bistum Hildesheim weiterhin zu folgen, wurde von den Dienstgebern und Dienstgeberinnen abgelehnt.

In § 4b Abs. 1 Ziff. 1, der sich mit der Meldepflicht eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin an den Vorgesetzen/die Vorgesetzte befasst, werden die Paragrafen mit den Strafdelikten, die eine Meldung nach sich ziehen, angepasst. Die Anpassung war nach entsprechenden gesetzlichen Änderungen erforderlich geworden.

Mit diesem Beschluss werden alle Tarifbestandteile des TV-L automatisch Bestandteil der Arbeitsvertragsordnung (AVO). Bisher galt die automatische Übernahme nur für die Tabellenentgelte, nicht aber für Jahressonderzahlungen, Prämien und andere Sonderzahlungen. Die vollständige Anlehnung ist wie bisher befristet und zwar bis zum 31.12.2026. Der Vorschlag der Mitarbeitendenseite, die Regelung zu entfristen und stattdessen einen Passus aufzunehmen, dass im Fall einer finanziellen Notlage die KODA über die Tarifbindung neu verhandeln könne, fand keine Zustimmung.

Unsere Anschrift

Mitarbeiterseite der Bistums-KODA Hildesheim
Stefan Horn
Kath. Pfarrgemeinde St. Nikolaus
Im Langen Mühlenfeld 19
31303 Burgdorf
Tel.: (05136) 809 29 33
E-Mail: stefan.horn@koda-hildesheim.de

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