Am 16. Juni tagten Dienstgeber*innen und Dienstnehmer*innen wieder in Präsenz im Generalvikariat. Auf der Tagesordnung standen Berichte aus den Arbeitsgruppen sowie Anträge zur Anpassung der Garantiebeiträge bei Höhergruppierungen bzw. zur Wiedereinführung von befristeten Arbeitsverträgen ohne Sachgrund.
Einstimmig beschlossen wurde die Anpassung der Garantiebeträge bei Höhergruppierung von Mitarbeiter*innen analog zum TV-L. Es handelt sich um Garantiebeträge von monatlich 100 € (Entgeltgruppen 1 bis 8) beziehungsweise 180 € (Entgeltgruppen 9 bis 15).
Nicht zur Abstimmung gebracht wurde der Antrag der Dienstgeber*innen zur Wiedereinführung der sachgrundlosen Befristung und zur Ausweitung der Befristungsmöglichkeiten, wenn ein Sachgrund vorliegt.
Die Vertreter*innen der Dienstnehmer lehnen weiterhin Verträge mit sachgrundlosen Befristungen ab. Befristungen mit Sachgrund (z.B. Elternzeitvertretung, Projektmittel) sollten nach einer überschaubaren Frist in unbefristete Verträge umgewandelt werden. Nur so könnten Beschäftigte und ihre Familien mit dem Einkommen planen. Die Dienstgebervertreter*innen führten ins Feld, dass die Mittel vielfach nur begrenzt zur Verfügung stehen und das Risiko einseitig zu Lasten des Betriebs gehe. Aus ihrer Sicht müsse man sich unter Umständen aus entsprechenden Projekten verabschieden. Als einen Lösungsansatz schlagen die Dienstnehmer*innen die Einführung einer prozentuale Quote befristeter Beschäftigten vor, nach deren Erreichen weitere Verträge automatisch entfristet würden.
Berichte aus Arbeitsgruppen
Mobiles Arbeiten – Ein erster Schritt ist die Abwägung der Vor- und Nachteile mobilen Arbeitens für Dienstnehmer*innen und für Dienstgeber. Ziel ist die Erarbeitung von Rahmenbedingungen für die letztlich verhandelnden MAVs. Rückmeldungen und Ideen dazu können alle Mitarbeitenden gerne an
Vereinbarung zur Präventionsordnung – Bearbeitet werden Fragen zur Einsicht in das Führungszeugnis, zur Umsetzung der gebotenen Meldepflicht bei Verdachtsfällen, ohne das Vertrauensverhältnis zu zerstören, zur Dokumentation und Archivierung bei erwiesen unbegründeten Fällen und zur Übernahme von Kosten bei erforderlichen rechtlichen Beratungen.
Reisekosten – Beide Seiten streben die weitgehende Anpassung an das Bundesreisekostengesetz an.
Feiertagsregelung – Hier herrscht Uneinigkeit bei der Fortsetzung der Arbeitsbefreiung in AVO § 7 (3) für Fronleichnam über 2021 hinaus. Die Dienstnehmer*innen votieren dafür, diesen als gebotenen Feiertag arbeitsfrei zu halten. So könne das katholische Profil geschärft werden.
Anpassung der Entgeltordnung – Von der Hauptabteilung Personal/Seelsorge sind Ideen zur Entgeltgestaltung zu den beschriebenen Veränderungen in der „Handreichung zum Stellenplan“ vorgestellt worden. Diese sollen im nächsten Schritt in das System der Entgeltordnung eingearbeitet werden.