Da die Kosten-Wegestreckenentschädigung für dienstlich veranlasste Fahrten mit dem privaten PKW mit 0,35 Euro nach Berechnungen des ADAC nicht mehr kostendeckend ist, legte die Dienstnehmendenseite eine Beschlussvorlage mit einer Anpassung auf 0,57 Euro vor. In einer ausführlichen Diskussion wurde von der Dienstgebendenseite darauf hingewiesen, dass es keinerlei Verpflichtungen für Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen gibt, private PKWs für dienstlich veranlasste Fahrten zu nutzen. In den Abteilungen und Teams müsse die Arbeit entsprechend organisiert werden. So oft wie möglich solle man auf
öffentliche Verkehrsmittel umsteigen. Mit Blick auf die Neuordnung der Reisekostenordnung wurde der Antrag zurückgezogen. Es wird versucht, eine zukunftsfähige Regelung in die Reisekostenregelung zu integrieren.