Zu Hause arbeiten - während der Pandemie fast normal - soll einfacher möglich werden. In ihrer Plenumssitzung vor der Sommerpause hat die KODA beschlossen, die Einrichtung mobiler Arbeitsplätze zu vereinfachen und dieses auch umzusetzen, wenn die Bedingungen es zulassen. Danach werden die Dienstgeber verpflichtet, vorhandene Arbeitsplätze zu überprüfen, ob sie für mobile Arbeit geeignet sind. Wenn sich dies bestätigt, sollen in einer Dienstvereinbarung die wichtigsten Fragen zum Umfang der mobilen Arbeit, zur Nutzung von Geräten, zur Kommunikation mit der Arbeitsstelle und zum Datenschutz geklärt werden. In einem Gespräch und einer Vereinbarung zwischen Vorgesetztem/Vorgesetzter und Mitarbeiter:in werden die individuelle Eignung für die Verlagerung des Arbeitsplatzes ins homeoffice sowie die technischen Voraussetzungen geklärt. Mitarbeitende haben also ein Anrecht darauf, dass ihr Arbeitsplatz auf seine Eignung für mobiles Arbeiten überprüft wird und wenn "ja" soll der Dienstgeber dem Wunsch des/der Mitarbeiter:in nachkommen. Das Anrecht des/der Mitarbeiter:in auf einen Arbeitsplatz im Betrieb und somit die Bereitstellung der erforderlichen Arbeitsmittel bleibt bestehen.