KODA-Wahl im ersten Halbjahr 2020

    In ihrer Sitzung am 25. Juni 2019 hat die Bistums-KODA die drei Monate von Ende Januar bis Ende April 2020 als Wahlhandlungszeitraum beschlossen. In diesen Monaten findet also die Wahl der acht Mitglieder der KODA-Mitarbeiterseite statt, die als Brief-Wahl durch alle wahlberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt. Ab Juni 2020 kann dann die Konstituierung der neuen Kommission (10. Amtsperiode) erfolgen. Die acht Vertreterinnen und Vertreter der Dienstgeberseite werden vom Generalvikar benannt.

    Weiterhin hat die KODA eine Änderung in § 5 der Arbeitsvertragsordnung beschlossen, durch die eine Höchstdauer von 25 Jahren für die Überlassung von Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern an einen anderen Arbeitgeber im AVO-Bereich festgelegt wird, abweichend vom Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), das maximal zwei Jahre vorsieht. 

    Auf Vorschlag der Mitarbeiterseite wurde Johannes Müller-Rörig (Bistum Limburg) zum neuen Vorsitzenden des KODA-Vermittlungsausschusses gewählt. Die Position des/der anderen Vorsitzenden (dienstgeberseitig) ist weiterhin vakant.

     

    Unsere Anschrift

    Mitarbeiterseite der Bistums-KODA Hildesheim
    Stefan Horn
    Kath. Pfarrgemeinde St. Nikolaus
    Im Langen Mühlenfeld 19
    31303 Burgdorf
    Tel.: (05136) 809 29 0
    E-Mail: stefan.horn@koda-hildesheim.de

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