Nach einem Vorschlag des Vermittlungsausschuss, der die Mitglieder der KODA auffordert, bis Oktober eine Regelung zur inhaltlichen Gestaltung des Fronleichnamsfestes zu entwickeln, wurde die bisherige Regelung zur Dienstbefreiung bis zum 31.12.2022 verlängert. Die Vermittlung bleibt so lange ausgesetzt, bis eine Seite (Dienstgeber oder Dienstnehmer) die Fortführung beantragt.