Mit diesem Beschluss werden alle Tarifbestandteile des TV-L automatisch Bestandteil der Arbeitsvertragsordnung (AVO). Bisher galt die automatische Übernahme nur für die Tabellenentgelte, nicht aber für Jahressonderzahlungen, Prämien und andere Sonderzahlungen. Die vollständige Anlehnung ist wie bisher befristet und zwar bis zum 31.12.2026. Der Vorschlag der Mitarbeitendenseite, die Regelung zu entfristen und stattdessen einen Passus aufzunehmen, dass im Fall einer finanziellen Notlage die KODA über die Tarifbindung neu verhandeln könne, fand keine Zustimmung.