In mehrjähriger Arbeit ist eine neue Entgeltordnung für das Bistum Hildesheim erarbeitet worden, die von der Bistums-KODA am 12. Januar 2016 beschlossen wurde und am 01. März 2016 in Kraft getreten ist.
Die Ordnung soll alle im Bereich des Bistums Hildesheim Tätigen (bei der Katholischen Erwachsenbildung sogar alle Mitarbeiter/-innen in Niedersachsen) einer Entgelt-Gruppe zuordnen. So wurden z.B. die neu geschaffenen Stellen für Verwaltungsbeauftrage aufgenommen.
Weiterhin ist eine Differenzierung der Eingruppierung je nach Komplexität der Aufgaben möglich; bei Pfarrsekretär(inn)en etwa, die die "Koordination der Arbeit von mindestens 3 Pfarrsekretärinnen bzw. Pfarrsekretären in Kirchengemeinden mit mehr als 9.000 Mitgliedern" leisten, ist neuerdings EG 8 vorgesehen.
Die Entgeltordnung ist die Grundlage für Neuanstellungen; wer vor dem 01.03.2016 angestellt war, genießt Bestandsschutz, wird also nicht "herabgestuft", wenn seine Tätigkeit einer niedrigeren Entgelt-Gruppe als bisher zugeordnet wurde. Andersherum ist auf Antrag eine Anpassung nach oben möglich, wenn die Tätigkeit in der neuen Entgeltordnung höher als bislang eingruppiert wurde,.