Die Dienstbefreiung von drei Tagen für die Teilnahme an Exerzitien kann jetzt aus zwei Jahren zusammengezogen werden, so dass sich 6 Tage am Stück ergeben.
In ihrer Sitzung am 08. April 2016 hat die Bistums-KODA auf Antrag der Mitarbeiterseite eine Veränderung von § 30 (5) der Arbeitsvertragsordnung beschlossen: Wie bisher können Mitarbeiter/-innen für die Teilnahme an Exerzitien pro Kalenderjahr bis zu 3 Arbeitstage Dienstbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts beantragen. Neu: Eine nicht ausgeschöpfte Dienstbefreiung des vorangegangenen Kalenderjahres kann noch im laufenden Kalenderjahr geltend gemacht werden.
Die Mitarbeiterseite begründete ihren Antrag damit, dass viele Exerzitienkurse eine Dauer von sieben bis zehn Tagen haben. Die Möglichkeit, die Dienstbefreiung von zwei Jahren zu kumulieren, komme somit Kolleginnen und Kollegen entgegen, die weniger häufig, dafür aber an längeren Exerzitien teilnehmen möchten.