Alterteilzeit-Regelung individuell möglich

Nach längeren Verhandlungen ist die Verabschiedung einer allgemeinen Regelung zur Altersteilzeit an der Dienstgeberseite gescheitert. Es gibt aber die Zusage, dass individuelle Lösungen mit der Personalabteilung vereinbart werden können.

Die Mitarbeiterseite hätte gerne eine Regelung wie im Öffentlichen Dienst und verschiedenen anderen Bistümern (Reduzierung der Arbeitszeit auf 50% mit einer Aufstockung des Gehaltes auf 60%) beschlossen. Allerdings wurde deutlich, dass die Dienstgeberseite derzeit kein Interesse an einem Personalabbau durch ein ATZ-Modell hat.

Vereinbart wurde jedoch, dass Kolleginnen und Kollegen jeweils individuell mit der für sie zuständigen Personalabteilung einer Altersteilzeitlösung (z.B. in der o.g. Form) aushandeln können.

Unsere Anschrift

Mitarbeiterseite der Bistums-KODA Hildesheim
Stefan Horn
Kath. Pfarrgemeinde St. Nikolaus
Im Langen Mühlenfeld 19
31303 Burgdorf
Tel.: (05136) 809 29 0
E-Mail: stefan.horn@koda-hildesheim.de

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