Zwei Anträge hat die Bistums-KODA in ihrer Sitzung am 19. Februar 2020 einstimmig angenommen, zwei andere in den Vermittlungsausschuss verwiesen:
Nach gut zwanzig Jahren hat sich die KODA eine neue Geschäftsordnung gegeben, die unter anderem dem technischen Fortschritt Rechnung trägt und z.B. auch den elektronischen Versand von Unterlagen regelt. Ebenfalls beschlossen wurde eine Veränderung in der Reisekosten-Anlage der AVO, so dass die Erstattung von Verpflegungsmehraufwendungen bei einer Dienstreise sich künftig automatisch nach der Höhe der Pauschalbeträge des Bundesreisekostengesetzes richtet. Bislang nannte die AVO an dieser Stelle konkrete Beträge, die nach Gesetzesänderungen angepasst werden mussten.
Nicht einigen konnten sich die Seiten bei der Eingruppierung von Kirchenmusiker*innen und den Stundenumfängen, mit denen deren Dienste bewertet werden; hier lagen vor allem die Zeit-Vorstellungen weit auseinander. Deshalb hat die Mitarbeiter*innenseite ein Vermittlungsverfahren beantragt.
Ebenso in die Vermittlung ging der Antrag der Mitarbeiter*innenseite, künftig die Befristung von Arbeitsverhältnissen nur noch mit einem Sachgrund (beispielsweise Elternzeit-Vertretung) zuzulassen. Da eine Regelung der Zentral-KODA durch eine Klage der dortigen Dienstgeberseite bis auf Weiteres nicht in Kraft treten kann und das Bistum Hildesheim weiterhin Stellen im Bereich der Jugendpastoral sachgrundlos auf zwei Jahre befristet ausschreibt, wollte die Mitarbeiter*innenseite dieser Praxis nicht mehr zusehen, in der sie einen Verstoß gegen die kirchliche Soziallehre sieht.