Zum 1. März 2022 hat Bischof Heiner den Schiedsspruch der Schlichtungskommission der Zentralkoda in Kraft gesetzt, nachdem Befristungen ohne Sachgrund nur noch bis zu einer Dauer von 14 Monaten möglich sind. Die Befristungen gelten damit für alle Arbeitsverträge, die nach dem 1. März 2022 abgeschlossen werden. Sollten durch den Gesetzgeber neue Regelungen zur sachgrundlosen Befristung erlassen werden, würde die Regelung der AVO gemäß dem Schiedsspruch spätestens nach 12 Monaten angepasst werden.